Gastaufnahmebedingungen


§1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, oder per E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien soll die Schriftform gewählt werden.

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

 

1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschlieslich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog.

2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise fällig, soweit nichts anderes vertraglich vereinbahrt ist.

 

§ 3 Rücktritt

1. Der Abschluss des Gastaufnahmvertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Von der Rechtssprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtungen mit Frühstück pauschal mit 20% und bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10% bis 20% des Unterkunftspreises anerkannt.   

3. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interresse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 

 

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung

 

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnunngsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die vermietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungusbetriebes den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mägel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

§ 5 Haftung

 

1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche  Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.

2. Für die vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ffBGB).

 

§6 Verjährung

 

1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs.1 BGB).

2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzng des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

$ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öpffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbahrt.